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FG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - 3 K 114/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erbschaftsteuerrechtliche Einordnung eines ehemaligen Adoptivkindes; Erbschaftsteuerliche Begünstigung ehemaliger Adoptionsverhältnisse
- Judicialis
ErbStG § 15 Abs. 1; ; ErbStG § 15 Abs. 1a; ; ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erbschaftsteuerrechtliche Einordnung eines ehemaligen Adoptivkindes.
- rechtsportal.de
Erbschaftsteuerrechtliche Einordnung eines ehemaligen Adoptivkindes.
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erbschaftsteuerrechtliche Einordnung eines ehemaligen Adoptivkindes.
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Einordnung von ehemaligen Adoptivkindern in die Steuerklasse I
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - 3 K 114/06
- BFH, 17.03.2010 - II R 46/08
Papierfundstellen
- DB 2009, 540
- EFG 2008, 1647
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - 3 K 114/06
Diese Vorschrift verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. z.B. BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002, I BvF 1, 2/01, BVerfGE 105, 313). - BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - 3 K 114/06
Eine bestimmte Auslegungsmethode (oder gar eine reine Wortinterpretation) schreibt die Verfassung nicht vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 1993, 1 BvR 1045/89, 1 BvR 1381/90, 1 BvR 11/90, BVerfGE 88, 145). - BFH, 29.05.2001 - VIII R 10/00
Grundsatz der Akzessorietät - Unzulässiger Rechtsbehelf - Überprüfung einer …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - 3 K 114/06
Der Einspruch vom 14. September 2005 gegen den Änderungsbescheid war unzulässig (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 2001 VIII R 10/00, BFHE 195, 486, BStBl II 2001, 747). - BFH, 14.05.1986 - II R 37/84
Geschwister des Erblassers - Abkömmling - Adoptivkind
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - 3 K 114/06
Der Bundesfinanzhof vertritt die Auffassung, § 15 Abs. 1a ErbStG bestimme ausdrücklich, dass trotz Erlöschens der bürgerlich-rechtlichen Verwandtschaft mit den leiblichen Eltern die dort genannten Steuerklassen weiter gelten würden (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1986 II R 37/84, BFHE 146, 421, BStBl II 1986, 613).
- BFH, 17.03.2010 - II R 46/08
Maßgebende Steuerklassen bei ehemaligem Adoptionsverhältnis
Zur Begründung führte das Finanzgericht (FG) in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1647 veröffentlichten Urteil aus, der Kläger sei zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr Adoptivsohn der Erblasserin und damit kein Kind i.S. von § 15 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der für den Streitfall maßgebenden Fassung (ErbStG) gewesen.